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5.)
Jeder Teilnehmer ist für sich selbst in vollem Umfang
verantwortlich. Er übernimmt die Verantwortung für
das, was er in der Veranstaltung erlebt, hört, sieht,
fühlt und welche Schlüsse er daraus zieht. Für
Sach- oder Personenschäden, die der Teilnehmer eventuell
im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder am Ort verursacht,
übernimmt der Teilnehmer die volle Verantwortung und
Haftung.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der
Veranstaltung aus wichtigen Gründen auszuschließen,
insbesondere wenn der Teilnehmer Rechtsgüter - insbesondere
des Veranstalters oder anderer Teilnehmer der Veranstaltung
- verletzt oder die Veranstaltung empfindlich stört.
Der Veranstalter behält sich weiters vor, Teilnehmer
auf Grund ihrer Krankheit bzw. mangelnden Gesundheit nicht
teilnehmen zu lassen bzw. von der (eventuell auch schon begonnenen)
Teilnahme auszuschließen. Diese dem Veranstalter vorbehaltenen
Rechte werden auf den Durchführenden übertragen
und können ausschließlich vom Durchführenden
ausgeübt werden. In jedem Fall wird im Voraus gezahltes
Entgelt für künftige Veranstaltungstermine an den
betroffenen Teilnehmer zurückgezahlt. Schadenersatzforderungen
können vom Teilnehmer daraus nicht hergeleitet werden.
Nimmt der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teil, oder
beendet er eine solche vorzeitig, aus welchen Gründen
immer, so bleibt der Entgeltanspruch des Veranstalters in
vollem Umfang aufrecht.
6.)
Eine telefonische Anmeldung ist verbindlich! Bei einer Absage
bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind 5O % Stornogebühren
zu bezahlen. Sollte die Absage innerhalb der 2 Wochen vor
dem vereinbarten Termin stattfinden, ist der Gesamtbetrag
zu bezahlen. Ein Ersatzteilnehmer kann genannt werden, muss
jedoch von der Trainerin akzeptiert werden. Besucht der Teilnehmer
die Veranstaltung oder einen Teil davon nicht, so ist gleichwohl
das vollständige Entgelt zu zahlen.
7.)
Wir weisen darauf hin, dass die Veranstaltungen nur durchgeführt
werden, wenn eine bestimmte Teilnehmerzahl erreicht ist. Falls
die Veranstaltung nicht stattfindet, werden die angemeldeten
Teilnehmer rechtzeitig hierüber informiert. Jegliche
geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet
oder können gebührenfrei auf Folgeveranstaltungen
oder andere Veranstaltungen umgeschrieben werden.
Wenn die von Ihnen gebuchte Veranstaltung vom Veranstalter
aus organisatorischen oder anderen Gründen (z.B.: höhere
Gewalt) abgesagt werden muss wird der geleistete Betrag voll
zurückerstattet. Andere Ansprüche an den Veranstalter
können nicht geltend gemacht werden.
8.)
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach-
und Personenschäden, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz beruhen.
9.)
Aus rechtlichen Gründen können während der
Veranstaltungen keine Heilungen irgendwelcher Art durchgeführt
werden. Vermittelt wird dagegen Hilfe zur Selbsthilfe. Es
besteht daher kein Anspruch auf Heilung, Therapie oder sonstigem
Erfolg.
10.)
Die Trainerin ist weder Arzt, Heilpraktiker noch Therapeut,
und die Trainings und Veranstaltungen stellen keine Therapie
oder Psychotherapie dar. Vielmehr geht es um persönliches
Wachstum und Selbsterfahrung.
11.)
An allen Aktivitäten und Übungen der Veranstaltungen
und Trainings, an denen der Teilnehmer sich beteiligt, nimmt
er freiwillig und aus eigenem Entschluss teil.
12.)
Die Teilnahme erfolgt immer auf eigene, persönliche Verantwortung
und Gefahr. Teilnehmer, die an schwerwiegenden Krankheiten
leiden, wie insbesondere Asthma, Epilepsie, gravierenden Herz-Insuffizienzen,
Diabetes, Psychosen oder sonstige psychische Krankheiten,
müssen diese Krankheit schriftlich mit der Anmeldung
bzw. unverzüglich dem Veranstalter bzw. Bevollmächtigten
bekannt geben und müssen im eigenen Interesse vor der
Entscheidung für die Teilnahme an einer Veranstaltungen
ihren Arzt bzw. Therapeuten beiziehen. Dies gilt auch für
Teilnehmer sinngemäß, deren Gesundheit wesentlich
beeinträchtigt ist. Bezüglich der damit verbundenen
Rechte des Durchführenden siehe Punkt 5.
13.)
Der Teilnehmer verpflichtet sich unwiderruflich, keine Übungen,
Unterlagen etc. aus der Veranstaltung oder Teile daraus selbst
auf sich oder andere anzuwenden oder weiterzugeben und die
Privatsphäre der anderen Teilnehmer auch nach der Veranstaltung
zu schützen. Die diesbezüglichen Schutzrechte, insbesondere
Urheberrechte, über die Inhalte und Durchführung
der Veranstaltung verbleiben im Eigentum der Durchführenden.
14.)
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung der
Daten auf elektronischem Wege erfolgt, weiters ist er mit
der Weitergabe der Daten an die TRAINERIN FRAU ANNA RIENER
und deren Rechtsnachfolger einverstanden.
15.)
Der Teilnehmer erklärt sich bis auf Widerruf einverstanden,
dass ihm vom Veranstalter und von der TRAINERIN FRAU ANNA
RIENER bzw. deren Rechtsnachfolgern Prospektmaterial über
Veranstaltungen zugeschickt wird.
16.)
Die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die laesio enormis
(Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes)
sowie über die Irrtumsanfechtung werden vorbehaltlich
der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes ausgeschlossen.
17.)
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden
oder eine Lücke aufweisen, berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt eine Bestimmung
als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich
am nächsten kommt.
18.)
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Konsumentenschutzgesetz
sind wir verpflichtet Sie auf folgende Rücktrittsrechte
hinzuweisen:
§ 3 KSchG
(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder
in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen
Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem
von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten
Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder
vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann
bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer
Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung
einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift
des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen
Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht
enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch
mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen.
Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich
der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen.
Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen
Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags
durch beide Vertragspartner, bei Versicherungsverträgen
spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des
Vertrags.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der
Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den
Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt
oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches,
individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom
Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten
Räume gebracht hat.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht
zu,
1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit
dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung
dieses Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen
zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen
sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen
sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von
Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume
geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro,
oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen
Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt
45 Euro nicht übersteigt.
(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein
Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder
die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder
dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.:
richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem
Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, daß
der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung
des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung
innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet
wird.
§ 3a
KSchG
(1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder
vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung
für seine Einwilligung maßgebliche Umstände,
die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als
wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich
geringerem Ausmaß eintreten.
(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind
1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten,
die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers
erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung
und
4. die Aussicht auf einen Kredit.
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt
werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den
Verbraucher erkennbar ist, daß die in Abs. 1 genannten
Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß
eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses
Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht
erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen
Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner,
bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein
Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen
Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht
zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder
wissen musste, daß die maßgeblichen Umstände
nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten
werden,
2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen
ausgehandelt worden ist oder
3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung
des Vertrags bereit erklärt.
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt §
3 Abs. 4 sinngemäß.
§ 5e
KSchG
(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen
Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung
bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb
der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage,
wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt
bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit
dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen
über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach
§ 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt
die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten
Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten
innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt
der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer
die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
§ 5f
KSchG
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen
über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von
sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß
begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung
der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer
keinen Einfluss hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden,
die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht
für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell
verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten
würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern
die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden
sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme
von Verträgen über periodische Druckschriften
(§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§
5c Abs. 4 Z 1 und 2).
19.)
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor,
die Vertragsbedingungen für künftige Veranstaltungen
zu ändern.
Gerichtsstand: A-3350 HAAG. Es gilt ausschließlich
österreichisches Recht.
- Stand:
Juni 2003 -
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